GOLF TIME 5/2019

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Billiggolf, Fernmitgliedschaften oder wie sich die Anzahl der registrierten Golfer tatsächlich zusammensetzt. FLUCH ODER SEGEN?

Von Adriaan Alexander Straten

W as für ein Wort: „Billiggolf“ – entsetzlich. Nicht nur, weil es aus wirtschaftlicher Betrach- tung nicht möglich ist, „billig“ eine Golfanlage zu betreiben, sondern weil das Wort „billig“ eine Deklassierung in jeder Hinsicht bedeutet. Macht es denn aus Marke- ting–Sicht für den Betreiber einer Golfanlage Sinn, potentielle Kunden mit dem Begriff „billig“ zu stigmatisieren? Gewinnt man als Golfanlage durch Stigmatisierung von Men- schen neue Kunden? Ich bin davon überzeugt: nein. Alleine schon die Markierung von DGV-Ausweisen mit verschiedenen Merk- malen führt hier und da zur Ausgrenzung und Herabwürdigung von Menschen. Gehen wir der Frage nach, wie es zu die- sem Unwort „Billiggolf“ kommt und welche Ursache und Wirkung auf den aktuellen Golfmarkt das Angebot „Billiggolf“ hat. Mit Billiggolf wird häufig der Begriff DGV-Ausweiskartenhandel verbunden. Also Golfer, die sich nicht für eine „Flatfee“ (Jah- resbeitrag mit unbegrenztem Spielrecht) auf einer Golfanlage entscheiden, sondern nur für einen Ausweis, der ihnen Zugang zu Golfanlagen über den Erwerb einer Runden- gebühr (Greenfee) gestattet. Hintergründe für die Entscheidung gegen eine Flatfee können gerade bei Neugolfern die Unsicherheiten um die Spielfrequenz pro Jahr sein. Die Kalku- lation „Was kostet mich eine Runde Golf im Durchschnitt?“ wird durch preiswerte Green- fees begünstigt. Spielt ein Durchschnitts- golfer 20 oder 30 Runden im Jahr und teilt

terien (Wohnanschrift des Ausweisinhabers innerhalb eines Radius von 70 Kilometern um das Verwaltungsgebäude des den DGV-Aus- weis ausgebenden DGV-Mitglieds) von dem Golfer erfüllt, dann wird der ausgegebene DGV-Ausweis entsprechend gekennzeichnet. Sind 85 Prozent der von einer Golfanlage beantragten Ausweise für Golfer, die in einem Umkreis von 70 Kilometern ihren Wohnsitz haben, so kann auch für die restlichen 15 Pro- zent, die weiter weg wohnen, eine „R“-Kenn- zeichnung auf dem Ausweis erfolgen. Beweggründe von Golfanlagenbetreibern, um DGV-Ausweise aus ihrem Kontingent an den Kartenhandel abzugeben: » schlechte Wirtschaftlichkeit der Golfanlage » Generierung weiterer Vollzahler, einge- schränkt durch eine ungünstige Lage » Ertragsoptimierung, um ungenutztes Aus- weiskontingent nicht „brach liegen zu lassen“ » gering ausgeprägtes Markenbewusstsein » ggf. Gründung eines weiteren DGV-Mit- glieds mit einem anderen Namen, um die Marke der ursprünglichen Golfanlage nicht zu verwässern. Beweggründe von Golfanlagen, keine alter- nativen Mitgliedschaftsmodelle anzubieten: » Furcht vor Kannibalisierung bestehender Mitglied-/Spielrechtsformen » Furcht vor Argumentationslücken gegen- über den Zahlern hoher Einmalgebühren » mangelndes Selbstbewusstsein in Bezug auf die eigenen Stärken und in Bezug auf die Beweggründe, warum die eigene und keine

diesen Betrag durch seinen Jahresbeitrag, so sollte dieser Betrag unter dem Rundengreenfee auf seiner Golfanlage liegen. Liegt das Ergeb- nis darüber, wird der ein oder andere Flatfee- golfer nachdenklich. Heute geht es daher um den Kartenhandel, Fernmitgliedschaften, und wie manche es sich als Keyword in die Meta- tags ihrer Homepage eintragen – Billiggolf. GRUNDLAGEN Die Aufnahme- und Mitgliedschaftsricht- linien (AMR) regeln die Voraussetzungen der Aufnahme und die Mitgliedschaft im Ver- band, die Ausgabe des Ausweises des DGV sowie die Zugehörigkeit zum Landesgolfver- band. Ein Golfanlagenbetreiber (Verein oder Kapitalgesellschaft), der Mitglied im DGV ist, kann bis zu 700 Karten pro neun Löcher bestellen. Sind die neun Löcher recht kurz (bis zu 2.200 Meter), können 350 Karten bestellt werden. Interessant: Die Vereinigung clubfreier Golfspieler im DGV e. V. (VcG) betreibt keinen Golfplatz und hat keine Aus- weiskarten-Kontingent-Begrenzung. KENNZEICHNUNGEN DER DGV- AUSWEISE Es gab in der Vergangenheit verschiedene Varianten: Volles Spielrecht (VS), einge- schränktes Spielrecht (ES), Hologramme zur Veranschaulichung der Regionalität. Aktuell gibt es nur noch die Regionalitäts-Kennzeich- nung mit einem „R“ auf dem DGV-Ausweis. Diese „R“-Kennzeichnung bezieht sich auf den Golfer und nicht mehr auf die Golfanlage, wie es früher der Fall war. Werden die Kri-

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