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kostenfreien und unverbindlichen juristi- schen Prüfung, um überhaupt einschätzen zu können, ob der Vertrag grundsätzlich wider- ruf- und damit rückabwickelbar ist. Um zu erfahren, welche Unterlagen be- nötigt werden, einfach eine kurze E-Mail an alexander.gigla@benefiteria.de senden oder unter der Service-Hotline 089/80 04 45 09 anrufen. Nach der juristischen Prüfung erhält der Kunde ein Votum oder Rückfragen, falls noch weitere Informationen benötigt werden. Ist ein Widerruf grundsätzlich möglich, wird ein exaktes Gutachten für jeden Versiche- rungsvertrag erstellt und die genaue Forde- rungssumme bestimmt. Unter Anwendung von Versicherungsmathematik werden die genauen Kostenquoten, die ja „Staatsgeheim- nis“ der Gesellschaften sind, herausgerech- net. Summa summarum erhalten wir ein sehr genaues Ergebnis und damit einen exakten Nachweis, wie hoch die tatsächliche Forde- rungssumme ist. Durch den Widerruf und die Rückabwick- lung ist der Vertrag letztendlich weg, das heißt, damit auch die darin enthaltene Risiko- absicherung. Deswegen ist es beispielsweise nicht ratsam, einen Vertrag zu widerrufen, auf dessen Versicherungsleistung man nicht verzichten kann oder will – Berufsunfähig- keits- und Lebensversicherung sind Beispiele. Oder der Vertrag ist so gut verzinst, dass es schlicht keinen Sinn macht. Das trifft aber nur auf die wenigsten Verträge zu. Wir hat- ten erst einen Vertrag in der Prüfung, bei dem eine Rückabwicklung unsinnig gewesen wäre. Mit welchen Kosten muss man kalkulieren? Ratsam ist es, auf jeden Fall die Rechts- schutzversicherung (RSV) in Anspruch zu nehmen, denn von uns ausgewählte Fach- anwälte rechnen direkt mit der RSV ab, wodurch der Kunde maximale Kostensicher- heit hat. Auch wir bekommt nur Geld, wenn sich durch einen Widerruf ein Mehrwert erzielen lässt, und sitzen somit in einem Boot mit den Kunden. GT INFO Service-Hotline: +49(0)89 / 80 04 45 09 E-Mail: alexander.gigla@benefiteria.de www.benefiteria.de/cashback Gibt es Gründe, weshalb man einen Vertrag nicht widerrufen sollte?

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sind in der Regel deutlich höher als die Renditen, die den Verträgen zugewiesen wurden, und man bekommt diese Verzin- sung nicht nur auf den Sparbeitrag, sondern auch auf die genannten Verwaltungskosten, Stückkosten, verbleibenden Risikokosten und Ratenzuschlagskosten. Geht das bei jedem Versicherungsvertrag? Nein, das trifft nur auf kapitalbildende Verträge, also Renten-, Lebensversicherungen und Fondspolicen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, zu. Aber dafür auch auf Verträge, die bereits beendet sind – das Abschlussdatum ist entscheidend. Und natürlich muss der Vertrag überhaupt wider- rufbar sein. Wann ist ein Vertrag widerrufbar? Bei Vertragsabschluss muss der Versiche- rungsnehmer über die Möglichkeit, vom Ver- trag zurücktreten bzw. diesen widerrufen zu können, korrekt belehrt worden sein. Und lei- der bzw. glücklicherweise ist die Belehrung in den meisten Fällen mangelhaft und deswegen der Vertrag selbst heute noch widerrufbar. Es sind viele Fehler möglich und teilweise treten diese in Kombination auf, deshalb braucht es einen Profi, der das beurteilen kann. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch ich einen widerrufbaren Vertrag habe? Die Wahrscheinlich ist sehr hoch, denn laut Aussage eines großen Versicherers sind zwischen 1991 und 2007 mehr als 100 Mil- lionen Verträge abgeschlossen worden und bei etwa 80 Prozent der Verträge sind die Widerrufsbelehrungen mangelhaft. Lässt sich abschätzen, wie hoch der finanzielle Vorteil durch eine Rückabwicklung sein kann? Das lässt sich pauschal leider nicht beant- worten, weil man der Versicherung genau dar- legen muss, welchen Anspruch man geltend machen möchte. Das bedeutet, dass wir jeden Vertag individuell kalkulieren und den Zeitpunkt und die Höhe, wann Beiträge eingezahlt wurden, berücksichtigen müssen. Erfahrungsgemäß liegt der Mehrwert aber zwischen 30 und teilweise 100 Prozent. Angenommen, jemand möchte das mit dem Widerruf in Angriff nehmen, was ist zu tun? Im ersten Schritt unterziehen wir die notwendigen Versicherungsunterlagen einer

Alexander Gigla, Benefiteria GmbH, über die Möglichkeiten und mög- lichen Vorteile des Widerrufs von kapitalbildenden Versicherungen.

Herr Gigla, Sie beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit einem sehr spannenden Thema, worum geht es dabei? Es geht tatsächlich um ein spannendes Thema, nämlich darum, dass Menschen Ver- sicherungsverträge, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, selbst heute noch widerrufen und rückabwickeln können. Warum sollte das jemand tun, wenn schon seit vielen Jahren in den Vertrag eingezahlt wird? Weil die Chance besteht, sich finanziell deutlich besserzustellen. Fast jeder Versiche- rungsnehmer wird feststellen, sofern er die Schreiben der Versicherungsgesellschaften aufmerksam prüft, dass bei den Verträgen weniger herauskommt oder herauskommen wird, als bei Vertragsabschluss kalkuliert war. Auch bei bereits gekündigten oder aus- gezahlten Verträgen lagen die Auszahlungs- beträge meist unter den ursprünglichen Kal- kulationen. Genau hier kann der Widerruf helfen: Wer seinen Vertrag rückabwickelt, bekommt von der Versicherung einiges zurückerstattet, darunter die einmaligen Abschlusskosten, die verteilten Abschluss- kosten, die laufenden Verwaltungskosten oder die fixen Stückkosten – nur die tatsäch- lichen Risikokosten für den Versicherungs- schutz darf die Versicherung behalten. Das ist aber noch nicht alles, denn die Versicherung konnte während der Beitrags- zahlungszeit mit den Geldern „arbeiten“ und Renditen erwirtschaften. Die Verzinsungen

Video scannen Das komplette Interview mit Alexander Gigla. Zu finden auch auf YouTube sowie unter www.benefiteria.de/cashback

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