GOLF TIME 8/2016

TIME OUT

D as Treffen in einem renommierten Hamburger Hotel hat etwas Mafiöses: Die beiden Geschäftsführer der Baufirma XY (Name der Redaktion bekannt) baten den Golfplatzarchitekten XY (Name der Redaktion bekannt) um „vollste Diskretion“! Geht es doch nicht um ein paar Insider-Tipps, sondern um Beträge im sechsstelligen Bereich. Die Rede ist von sogenannten Provisionen, die von den Firmen z. B. an den Architekten gezahlt werden. „Wieviel müssen wir für Sie einkalkulieren“, lautet nach dem ersten Einleitungsgeplänkel die direkte Frage nach der Höhe des Schmiergeldes. Solche Angebote sind aber nicht nur von Baufirmen an der Tagesordnung. Auch andere Zulieferfirmen finden dieses Vorgehen ganz normal. Während in den klassischen Golfländern die Korruption eher die Ausnahme ist – Golfarchitekten und Superintendents z. B. müssen Erklärungen der Unbestechlichkeit unterschreiben, wenn sie Mitglied in ihrer Berufsgenossenschaft bleiben wollen – hat sich hierzulande die Bestechlichkeit von Teilnehmern im Golfgeschäft immer mehr verbreitet. Klar: Die Versuchung, diesen Machenschaften zu folgen, ist sehr groß. Leider stehen nicht nur Golfarchitekten auf den Listen der Geldempfänger, auch Club- manager, Headgreenkeeper und sogar Club-Vorstände scheinen für die zahlungswillige Industrie ihre honoren Grundsätze zu opfern. Auch Berater im Golfbereich geraten leicht in Versuchung, ihr mit dem Golfclub vereinbartes Honorar durch Vermittlung von groß- zügigen Zulieferfirmen zu verbessern. MIt rEInEM GEWISSEN

Ich will hier nicht ganze Berufs- und Personengruppen unter Generalverdacht stellen, aber jeder einzelne Fall ist in Zeiten, in denen die meisten Clubs um das wirtschaftliche Überleben kämpfen, um einen zuviel. Wie dem ganzen Problem „Gefälligkeitszahlungen“ (bei einem Projekt von drei Mio. Euro wäre dies bei zehn Prozent die runde Summe von 300.000 Euro an Provision) entgegengetreten werden kann? Ganz einfach: Alle Berufsorganisationen im europäischen Golf sollten von ihren Mitgliedern die z. B. in den USA oder Großbritannien übliche „Ehrenerklärung bezüglich Bestechlichkeit“ verlangen. Das Problem: Viele Provisionsempfänger der betroffenen Berufs- gruppen weigern sich, diese Ehrenerklärung zu unterzeichnen. Warum? Weil sie so mit reinem Gewissen die Hand aufhalten können.

OSKAR BRUNNTHALER ob@golftime.de

Die nächste erscheint am20. Februar 2017

Illustration: GettyImages

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GOLF TIME | 8-2016

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