GOLF TIME 4/2018
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Lebensversicherung ab. Er investierte 50.000 Euro, die Versicherung stellte ihm in Aussicht, dass er 2016 ca. 100.000 Euro ausbezahlt be- kommen würde. Mitte 2016 wurden auf sein Konto lediglich rund 67.000 Euro überwiesen. Mehr als 30.000 Euro weniger und den Kredit konnte Herr Landauer nicht wie geplant tilgen. Er prüfte die Möglichkeit des Widerrufs. Die Forderung an die Versicherungsgesellschaft betrug letztlich ca. 106.000 Euro, also ein Mehrwert von etwa 39.000 Euro (+58%). WIR PRÜFEN KOSTENFREI UND UNVERBINDLICH IHREN MEHRWERT Wir berechnen Ihnen kostenfrei und unver- bindlich, wie hoch Ihr Anspruch ist und wel- chen Mehrwert Sie erzielen können. Werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunter- lagen und denken Sie daran, dass auch be- reits ausgelaufene oder gekündigte Verträge betroffen sein können. Im Falle der Beauf- tragung durch Sie zur Abwicklung Ihres Falls, berechnen wir 20 Prozent der Summe des Ihnen ausgezahlten Mehrwerts als Honorar. Eine reine Win-win-Situation also, da wir nur honoriert werden, wenn wir Ihre Interessen erfolgreich durchgesetzt haben. INFO www.benefiteria.de/cashback Ihr persönlicher Ansprechpartner: Alexander Gigla, Telefon +49(0)163/72 97 218, E-Mail: alexander.gigla@benefiteria.de
W ie finden Sie die Idee, Ihren persönlichen Schatz zu heben? Vielleicht ist dieser Schatz gar nicht weit entfernt. Werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen. • Haben Sie schon einmal eine Lebens- oder Rentenversicherung abge- schlossen? Denken Sie auch an bereits ausgezahlte Versicherungen. • Lag das Abschlussdatum zwischen 01.08.1994 und 30.12.2007? Wenn ja, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass wir gemeinsam Ihren vielleicht ersten Schatz bergen werden. WORUM GEHT‘S? Viele Menschen in Deutschland dürften die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) freuen und langsam spricht es sich herum, dass Kunden ihren, zwischen 1994 und 2007 abgeschlos- senen, Lebens- und Rentenversicherungs- verträgen mit fehlerhaften Belehrungen auch heute noch widersprechen können (Urteil
vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11). Alleine in Deutschland betrifft dies zwischen 60 und 80 Prozent aller abgeschlossenen Verträge in diesem Zeitraum. Viele Menschen investier- ten Geld in kapitalbildende Versicherungen, in den meisten Fällen wurden ihnen bessere Wertentwicklungen versprochen. Die wenigs- ten Menschen sind aber über deren Wider- rufsrecht korrekt aufgeklärt worden. DER EUGH UND BGH ENTSCHIEDEN, DASS DIESE MENSCHEN: 1. den Vertrag widerrufen können, selbst wenn dieser bereits abgeschlossen ist. 2. von der Versicherungsgesellschaft eine Nutzungsentschädigung verlangen kön- nen. Die Fachpresse spricht vom „ewigen Widerrufsrecht“. EIN BEISPIEL, WARUM ES SICH LOHNT, NACHZUPRÜFEN: Um in zwölf Jahren einen Immobilienkredit zu tilgen, schloss Herr Landauer (Name geändert) im Jahr 2004 eine kapitalbildende
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